Schritt 1
Datenaufnahme
Heizkörper mit Maßen und Ventiltyp, Grundrisse, Anlagendaten. Fotos genügen oft – die Checkliste zeigt, was wir brauchen.
VdZ Verfahren B · Pflicht bei der Heizungsförderung
Wer den Heizungstausch über KfW oder BAFA fördern lässt, muss den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B nachweisen. Wir berechnen, dokumentieren und bestätigen – inklusive der Voreinstellwerte für jedes Ventil.
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Ihre Angaben
Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag mit dem Festpreis.
Worum es geht
Ohne Abgleich verteilt sich das Heizungswasser nach dem Weg des geringsten Widerstands: Räume nahe der Pumpe überhitzen, entfernte bleiben kalt, und die Vorlauftemperatur wird hochgedreht, bis auch das letzte Bad warm wird. Das kostet Energie und Komfort.
Beim Abgleich nach Verfahren B berechnen wir für jeden Heizkörper den nötigen Durchfluss aus der raumweisen Heizlast und legen die Voreinstellwerte der Ventile fest. Das Ergebnis: gleichmäßige Wärme bei der niedrigstmöglichen Vorlauftemperatur.
Für die Wärmepumpe entscheidend: Jedes Grad weniger Vorlauf verbessert die Effizienz spürbar. Ein sauberer Abgleich ist deshalb keine Formalie, sondern der Hebel, mit dem die Wärmepumpe ihre Arbeitszahl erreicht.
Verfahren A reicht nicht: Die Förderrichtlinien verlangen ausdrücklich Verfahren B – die Berechnung auf Basis der raumweisen Heizlast. Pauschale Einstellungen nach Faustwerten werden nicht anerkannt.
Gut zu wissen
Schritt 1
Heizkörper mit Maßen und Ventiltyp, Grundrisse, Anlagendaten. Fotos genügen oft – die Checkliste zeigt, was wir brauchen.
Schritt 2
Raumweise Heizlast, Durchflüsse, Voreinstellwerte je Ventil, Pumpeneinstellung – als Einstellliste für den Heizungsbauer.
Schritt 3
Wir erstellen den Nachweis für KfW beziehungsweise BAFA. Die Einstellung der Ventile übernimmt Ihr Heizungsbauer nach unserer Liste.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zahl der Heizkörper und der Datenlage ab. Sie erhalten vorab ein schriftliches Festpreisangebot. In Kombination mit der Heizlastberechnung wird es günstiger, weil beide dieselben Daten nutzen.
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude verlangt beim Heizungstausch den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B als technische Mindestanforderung. Ohne Nachweis wird der Zuschuss nicht ausgezahlt.
Dann müssen sie im Zuge der Maßnahme gegen voreinstellbare getauscht werden. Das ist förderfähiger Bestandteil des Heizungstauschs. Ob Ihre Ventile geeignet sind, erkennen wir am Foto.
Die Berechnung und die Einstellliste kommen von uns, das Einstellen übernimmt der Heizungsbauer – meist in ein bis zwei Stunden. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrem Betrieb ab.
Ja, gerade bei Bestandsanlagen: gleichmäßige Wärme, weniger Fließgeräusche, niedrigere Vorlauftemperatur. Die Einsparung liegt typischerweise bei fünf bis fünfzehn Prozent der Heizkosten.